ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

aboutjobs e.U.
Stand 01.02.2022

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen aboutjobs e.U. (in der Folge: „aboutjobs“) und einem Kunden (in der Folge: „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge, über Business-Coaching, Training, Consulting/Unternehmensberatung oder die Suche, Vermittlung, von Dienstnehmern, inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie zB. die Schaltung von Inseraten. Weiters für Vereinbarungen mit Personen, die auf der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis sind (in der Folge: „Suchaufträge“ bzw. „Bewerber“; Auftraggeber und Bewerber gemeinsam in der Folge „Vertragspartner“).

aboutjobs agiert ausschließlich auf Basis der vorliegenden AGB und weist Bestimmungen in AGB des Auftraggebers, die von den vorliegenden AGB abweichen und von aboutjobs nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, zurück.

Das Zustandekommen eines Vertrages mit aboutjobs richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; insbesondere kommt daher ein Vertrag mit aboutjobs auch durch Unterschrift eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung von aboutjobs durch den Auftraggeber oder durch Einigung des Auftraggebers mit dem von aboutjobs namhaft gemachten Bewerber zustande (Dienstvertrag, Werksvertrag oder eine sonstige arbeitsvertragsähnliche Vereinbarung).

Angebote von aboutjobs sind bis zwei Wochen nach deren Abgabe bindend.

 

§ 2 Mitteilungspflichten und Haftung

Auftraggeber und Jobsuchende sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. Suchauftrag erforderlichen Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und uns laufend von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag bzw. Suchauftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt insbesondere auch für alle Tatsachen betreffend den Betrieb der Auftraggeberin, die Auswirkungen auf das Arbeitsausmaß, den Arbeitsort oder das zustehende Entgelt, sowie für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Erbringung unserer Dienstleistung bekannt werden. Die sofortige Information seitens Auftraggeberin gilt insbesondere auch für den Umstand, dass sich ein Bewerber bereits für die zu besetzende, oder andere Funktion beworben hat. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart leisten wir keine Gewähr für das Erzielen eines bestimmten Sucherfolges, insbesondere auch dafür nicht, innerhalb einer bestimmten Zeit mit dem Suchauftrag bzw. Auftrag übereinstimmende Bewerber zu finden. Wir führen standardmäßig keine Überprüfung des Vorstrafenregisters durch und können aus diesem Grund nicht zur Verantwortung herangezogen werden. Jede weitergehende Haftung bzw. Gewähr sind demnach ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Arbeitsergebnisse der vermittelten Personen und nicht für Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder durch etwaiges sonstiges Fehlverhalten entstehen. Der Auftraggeber hat uns von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Qualifikation der potenziellen Mitarbeiterin eigenverantwortlich zu überprüfen; wir haften lediglich für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung; der Ersatz von Vermögensschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

 

Besondere Bestimmungen für Consulting/Unternehmensberatung

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch jene von beauftragten Dritten, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

 

Der Aufraggeber verzichtet ausdrücklich auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer, ausgenommen ist vorsätzliches Verhalten. Diese können innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein vorsätzliches Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

Besondere Bestimmungen für Coaching

Coaching versteht sich als Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext. Die Arbeit ist personenzentriert und lösungsorientiert und stellt eine Kooperation von Experten dar. Der Coach ist dabei Experte für die Prozessgestaltung und -führung. Seine Aufgabe besteht darin, dem Auftraggeber Zugänge zu Lösungen und Möglichkeiten zu öffnen. Der Auftraggeber ist Experte für den Inhalt und bringt sein spezielles Wissen und Können ein. Der Coach steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet.

Aboutjobs ist berechtigt, Coaching-Sitzungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.

Das Coaching erfolgt auf der Basis des zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Coach geführten Anbahnungsgesprächs. Das Anliegen des Auftraggebers steht im Zentrum eines Coachings. Themenstellung, Zielkriterien, Auftrag und Evaluierung werden vom Auftraggeber und dem jeweiligen Coach gemeinsam erarbeitet. Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

aboutjobs bzw. der jeweilige Coach sind verpflichtet, über alle in Zusammenhang mit einem Coaching bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Ausnahmen bestehen nur bei der gesetzlichen Verpflichtung zur Auskunftserteilung. Der Auftraggeber trifft alle Entscheidungen und bestimmt sein Verhalten in voller Eigenverantwortung, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Coaching-Sitzungen. Er wird weder aboutjobs noch den jeweiligen Coach für Konsequenzen des Verhaltens bzw. von Entscheidungen der Kunden zur Verantwortung ziehen. Der Kunde ist bereit und offen, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Coaching keine Psychotherapie ist und diese nicht ersetzen kann. Die Inanspruchnahme von Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit des Kunden voraus.

 

Besondere Bestimmung für Training

Trainingsinhalte und Ziele werden gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert. aboutjobs führt das Training eigenständig oder über die Beauftragung Dritter durch. Der Erfolg eines Trainings wird maßgeblich durch die Teilnehmer beeinflusst. aboutjobs übernimmt daher keine Haftung für den Grad des Erfolges eines Trainings oder Art und Weise der Zielerreichung. Inhalte eines Trainings können der Situation bedingt im laufenden Prozess angepasst werden, wodurch sich die ursprüngliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber moderat verändern kann. Änderungsvorschläge werden stets in Absprache mit den Teilnehmern getroffen und werden nur mit deren Zustimmung umgesetzt.

Ziel eines Trainings ist eine Kompetenzerweiterung und damit einhergehend eine Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen einer Erwachsenenbildung. Der Schwerpunkt liegt hier in der persönlichen Erfahrung, ergänzt durch theoretische Elemente.

Der Auftraggeber übernimmt alle erforderlichen organisatorischen Schritte, die für die Umsetzung des Trainings erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Terminkoordination, Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, die Buchung des Seminar-/Trainingsortes sowie die Anreise und ggf. Nächtigung der Teilnehmer.  

 

Besondere Bestimmung für die Personalvermittlung

Leistungsgegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Nominierung (Namhaftmachung) eines dem Auftrag, insbesondere einem/r vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anforderungsprofil/Positionsbeschreibung, entsprechenden Bewerbers durch aboutjobs. Darüberhinausgehende Leistungen (Inseratenschaltung, Coachings usw.) sind gesondert zu vergüten. Suchaufträge können auch aus dem aboutjobs bekannten oder vermuteten tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers resultieren.

Die Kosten bzw. das Honorar richten sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot mit der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert werden. Die Bindungsfrist für Angebote beträgt grundsätzlich vier Wochen.

Wird das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem von aboutjobs vorgeschlagenen Mitarbeiter und dem Auftraggeber in den ersten drei Monaten nach Dienstantritt aus von der Person des vorgeschlagenen Bewerbers zu vertretenden Gründen aufgelöst, so leistet aboutjobs einen einmaligen kostenlosen Such- und Auswahlprozess für dieselbe Position, sofern die Beauftragung zur Nachbesetzung binnen vier Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt.

 

 

§ 3 Schutz des geistigen Eigentums

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von uns oder von uns beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Layouts, Konzepte, Analysen, Berichte, Programme, Werbetexte, …) verbleiben bei uns. Sie dürfen vor, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die im konkreten Vertrag umfassten Zwecke verwendet werden. Einer Vervielfältigung bzw. Verbreitung müssen wir ausdrücklich zustimmen. Bei Zuwiderhandeln können wir das Vertragsverhältnis sofort beenden und sind zur Geltendmachung weitergehender rechtlicher Ansprüche berechtigt, insbesondere auf Unterlassung und/oder Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgelts sowie Schadenersatzes.

 

§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Informationen über von aboutjobs vorgeschlagene Bewerber vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Entsprechendes gilt für Bewerber hinsichtlich der von Auftraggebern erhaltenen Informationen.

Der Auftraggeber und der Bewerber willigen ein, dass aboutjobs durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von aboutjobs gespeichert und verarbeitet werden; sie stimmen insbesondere auch der Weitergabe der Daten zur Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen oder damit in Zusammenhang stehenden Verträgen oder der Nutzung zur Information der Auftraggeber, Bewerber über rechtlich oder wirtschaftlich relevante Themen zu informieren (Newsletter) zu.

Aboutjobs sichert Auftraggebern und Bewerbern vertrauliche Behandlung sämtlicher ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu.

 

§ 5 Datenschutz und Geheimhaltung

Wir erfahren und benötigen zwecks Umsetzung des Auftrages und Zielerreichung möglicherweise firmeninterne Daten (Kennzahlen, Budgets, …). Wir verpflichten uns, alle Informationen, Daten und Zahlen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Abläufe und Prozesse, die wir im Laufe der Beratungsleistung erfahren, geheim zu halten und keinesfalls weiterzugeben. Ausgenommen sind die von uns beauftragten Dritten, sofern die Datenweitergabe zur Vertragserfüllung unbedingt notwendig ist (Art 6 Abs 1b DSGVO). Dies erlischt nicht mit der Beendigung des Auftrages. Ausnahmen bestehen jedoch im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen. Wir sichern allen Beteiligten vertrauliche Behandlung sämtlicher zur Verfügung gestellten Informationen zu, sind jedoch berechtigt, uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen beauftragter Leistung zu verarbeiten und uns bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen. Wir treffen sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes.

 

§ 6 Honorare

Sofern in diesen AGB nicht anders vorgesehen oder in Einzelvereinbarungen nicht anders geregelt, sind sämtliche Honorare (Consulting, Training, Coaching, Personalvermittlung…) mit Abschluss eines Vertrages, bzw. Beschäftigungsvertragsvertrages sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist aboutjobs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat geltend zu machen.

Neben dem Auftrags- bzw. Erfolgshonorar und dem sonst vorgesehenen Honorar ist aboutjobs stets berechtigt, Spesen und außerordentliche Zusatzkosten (zB. Reisekosten, Reisekosten der Bewerber, auswärtige Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche etc.) in Rechnung zu stellen.

 

Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Besondere Bestimmungen für die Personalvermittlung

Schließt ein Auftraggeber oder ein mit diesem verbundenes oder ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehendes Unternehmen mit einem von aboutjobs nominierten Bewerber innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt dessen Daten einen Dienstvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ebenfalls das Erfolgshonorar nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen an aboutjobs zu bezahlen. Der Auftraggeber hat das ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehende Unternehmen bei sonstiger Schadenersatzpflicht davon in Kenntnis zu setzen, dass bei Abschluss eines Dienstvertrages aboutjobs ein entsprechendes Honorar zusteht.

In jedem Fall haben der Auftraggeber und der Bewerber den Abschluss eines Dienstvertrages mit ihm oder einem unter Abs. 2 genannten Unternehmen sowie die für die Berechnung des Entgelts maßgeblichen Umstände unverzüglich und vollständig, längstens aber binnen zwei Monaten nach Vertragsabschluss oder, sofern kein Vertrag errichtet wurde, nach faktischem Antritt des Dienstvertrages, aboutjobs mitzuteilen;

Sollte der Auftraggeber es verabsäumen uns über eine erfolgreiche Besetzung zu informieren, sind wir berechtigt, neben dem Erfolgshonorar eine Konventionalstrafe in Höhe von 8% des Bruttojahreszielgehalts der Mitarbeiterin geltend zu machen.

Neben dem Auftrags- bzw. Erfolgshonorar und dem sonst vorgesehenen Honorar ist aboutjobs stets berechtigt, Spesen und außerordentliche Zusatzkosten (zB. Reisekosten, Reisekosten der Bewerber, auswärtige Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche etc.) in Rechnung zu stellen.

 

§ 7 Verschiebungen oder Stornierungen eines Consultings, Trainings oder Coachings

Erfolgt durch den Auftraggeber eine Stornierung oder Verschiebung eines Consulting-, Training- oder Coachingauftrages, werden bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 60 % Stornokosten, ab 29 bis 15 Tagen 75 %, ab 14 bis 8 Tagen 90 %, danach 100 %. Die Information über eine Verschiebung oder Stornierungen erfolgt ausnahmslos schriftlich. Vertragliche Einzelvereinbarungen können davon abweichen. Diese müssen jedenfalls schriftlich erfolgen.

 

§ 8 Vertragsbeendigung

Der Auftrag bzw. Suchauftrag kann von beiden Vertragsparteien bzw. Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende, aus wichtigem Grund jedoch jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich gekündigt werden.

Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn die Vertragsparteien wesentliche Vertragspflichten verletzen oder wenn im Falle eines Insolvenzverfahrens ein Zahlungsverzug eintritt oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer der Vertragsparteien bestehen, oder wenn noch kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit geleistet wurde und die schlechten Vermögensverhältnisse bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von aboutjobs nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftraggeber und aboutjobs ist Graz. Es gilt österreichisches Recht.

Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftlichkeitsklausel. Schriftliche Mitteilungen können mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail an die aboutjobs zuletzt bekanntgegebene Mailadresse erfolgen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den durch die unwirksame Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreicht und rechtswirksam ist.

Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet; das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.